Der gesetzliche Urlaubsanspruch in Deutschland beträgt nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) mindestens 24 Werktage bei einer Sechs-Tage-Woche, was 20 Arbeitstagen bei einer Fünf-Tage-Woche entspricht. Tarifverträge erweitern dies meist deutlich – im TVöD sind 30 Urlaubstage Standard.
Der Anspruch entsteht erstmals nach sechs Monaten Beschäftigung; davor besteht nur ein Teilanspruch. Restansprüche müssen grundsätzlich im laufenden Kalenderjahr genommen werden, mit Übertragung in das erste Quartal des Folgejahres bei betrieblichen oder persönlichen Gründen. Nach EuGH-Rechtsprechung verfällt Urlaub nicht automatisch, wenn Arbeitgebende nicht aktiv darüber informiert haben.
Bei Krankheit, Mutterschutz oder Elternzeit bleibt der Urlaubsanspruch erhalten. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist Urlaub abzugelten, falls er nicht mehr genommen werden konnte.
Für Bewerbende ist der Urlaubsanspruch ein wichtiges Verhandlungsfeld. Im öffentlichen Dienst sind 30 Tage Standard; in tariflosen Privatunternehmen wird oft ab 25 Tagen verhandelt – Lunigi-Stellen aus dem öffentlichen und gemeinnützigen Sektor liegen meist im oberen Bereich.