Der Arbeitsvertrag ist die rechtliche Grundlage eines jeden Arbeitsverhältnisses. Er muss in Deutschland nicht zwingend schriftlich geschlossen werden, doch das Nachweisgesetz verpflichtet Arbeitgebende, die wesentlichen Bedingungen spätestens innerhalb eines Monats nach Beschäftigungsbeginn schriftlich zu fixieren – seit 2022 sogar früher und in detaillierterer Form.
Wesentliche Inhalte sind Vertragsparteien, Beginn und gegebenenfalls Befristung, Arbeitsort, Tätigkeitsbeschreibung, Arbeitszeit, Vergütung, Urlaubsanspruch, Kündigungsfristen, Hinweise auf Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen. Klauseln zu Probezeit, Wettbewerbsverbot, Verschwiegenheitspflicht oder Nebentätigkeit sind häufig, aber an gesetzliche Grenzen gebunden.
Vor der Unterschrift lohnt sich eine genaue Prüfung – vor allem bei pauschalen Überstundenklauseln, Verschwiegenheitsregeln, Ausschlussfristen und nachvertraglichen Wettbewerbsverboten. Im Zweifel ist eine Beratung durch Gewerkschaft, Betriebsrat oder Fachanwalt sinnvoll.
Für Stellen über Lunigi gelten weiterhin die Regelungen des klassischen deutschen Arbeitsrechts – kuratierte Stellen aus dem öffentlichen Dienst und gemeinnützigen Sektor unterliegen meist Tarifverträgen mit hoher Transparenz.