Arbeitsrecht

Kündigungsfrist

Zeitspanne zwischen Ausspruch der Kündigung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses, gesetzlich oder tariflich geregelt.

Die Kündigungsfrist regelt, wie viel Zeit zwischen dem Ausspruch der Kündigung und dem tatsächlichen Ende des Arbeitsverhältnisses liegt. Gesetzlich gilt § 622 BGB: für Beschäftigte vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende; für Arbeitgebende verlängert sich die Frist mit zunehmender Beschäftigungsdauer auf bis zu sieben Monate.

In der Praxis weichen viele Verträge und Tarifverträge davon ab. Tarifverträge wie der TVöD sehen je nach Beschäftigungsdauer deutlich längere Fristen vor – nach mehr als zwölf Jahren bis zu sechs Monaten zum Quartalsende. Individuelle Arbeitsverträge können die Frist beidseitig verlängern, sie aber zugunsten von Arbeitgebenden nicht über die Beschäftigtenfrist hinaus verkürzen.

Für Bewerbende ist die eigene Kündigungsfrist ein Planungsfaktor: Sie bestimmt den frühestmöglichen Eintrittstermin in eine neue Stelle. Wer früher wechseln möchte, kann in vielen Fällen einen Aufhebungsvertrag aushandeln – mit Vor- und Nachteilen für Arbeitslosengeld und Sperrzeiten.

Lunigi-Profilangaben zum „frühestmöglichen Eintrittstermin" helfen beim Matching, weil viele Stellen feste Starttermine haben (etwa Schuljahresanfang oder Förderperioden).

    Kündigungsfrist – Gesetz, Tarif & Vertrag | Lunigi