Eine Abfindung ist eine einmalige Geldzahlung des Arbeitgebers, die als Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt wird. Sie ist in Deutschland grundsätzlich nicht gesetzlich verpflichtend, sondern entsteht meistens durch Aufhebungsvertrag, gerichtlichen Vergleich nach Kündigungsschutzklage oder Sozialplan im Rahmen einer Betriebsänderung.
Die Höhe orientiert sich häufig an der Faustformel ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr; im Einzelfall sind Schwankungen üblich. Faktoren sind Alter, Beschäftigungsdauer, Marktwert, Verhandlungsposition und Branche. Sozialpläne können standardisierte Berechnungsmodelle vorsehen, die für ganze Belegschaften gelten.
Steuerlich werden Abfindungen als außerordentliche Einkünfte behandelt; die sogenannte Fünftelregelung mildert die Steuerbelastung. Auf Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld kann die Abfindung Einfluss haben – etwa durch eine Sperrzeit nach Aufhebungsvertrag.
Für Betroffene lohnt sich frühe Beratung, um Verhandlungsposition und Steueroptimierung zu wahren. Lunigi unterstützt anschließend mit kuratierten Job-E-Mails, ohne dass Suchende erneut durch Portale klicken müssen.