Der Betriebsrat ist die gewählte Vertretung der Beschäftigten in Betrieben ab fünf wahlberechtigten Mitarbeitenden. Er hat umfassende Mitbestimmungs-, Mitwirkungs- und Informationsrechte und ist zentral im deutschen System der betrieblichen Mitbestimmung verankert. Rechtsgrundlage ist das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).
Mitbestimmungspflichtige Themen sind unter anderem Arbeitszeit, Pausen, Urlaubsgrundsätze, Einführung technischer Einrichtungen zur Verhaltens- und Leistungskontrolle, Sozialeinrichtungen, betriebliche Bildung und Eingruppierungen. Bei Einstellungen, Versetzungen und Kündigungen muss der Betriebsrat angehört werden – seine Zustimmung kann unter bestimmten Voraussetzungen verweigert werden.
Für Beschäftigte ist der Betriebsrat eine wichtige Instanz: Er begleitet Konflikte, prüft Vereinbarungen, vertritt Anliegen gegenüber der Geschäftsführung und sorgt für transparente Personalentscheidungen. Im öffentlichen Dienst übernimmt der Personalrat eine vergleichbare Rolle.
Lunigi-Stellen aus tarifgebundenen und mitbestimmten Betrieben gelten als besonders strukturell stabil, weil Personalentscheidungen institutionell flankiert sind.