Arbeitsrecht

TVöD

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst auf Bundes- und Kommunalebene, regelt Eingruppierung, Gehalt und Arbeitsbedingungen.

Der TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst) gilt für Beschäftigte des Bundes sowie der meisten Städte und Gemeinden. Er regelt Eingruppierung, Vergütung, Arbeitszeit, Urlaub, Sonderzahlungen und Kündigungsbedingungen für Millionen Beschäftigte – darunter Erzieher:innen, Verwaltungskräfte, Pflegende, Sozialarbeitende, technische Berufe und IT-Fachkräfte.

Die Vergütung erfolgt in Entgeltgruppen (E1 bis E15) und Erfahrungsstufen (1 bis 6). Wer einsteigt, wird zunächst in Stufe 1 oder 2 eingruppiert; mit Berufserfahrung steigt die Stufe automatisch oder durch Bewährung. Höhergruppierung ist mit zusätzlicher Verantwortung oder neuer Tätigkeit möglich. Konkret bedeutet etwa E9b in Stufe 3 ein klar nachvollziehbares Bruttogehalt, ergänzt um Jahressonderzahlung und betriebliche Altersvorsorge bei der VBL.

Neben Gehalt regelt der TVöD wichtige Schutzrechte: 30 Tage Urlaub, sechs Wochen Lohnfortzahlung, transparente Beurteilungssysteme. Die meisten Verträge sind unbefristet, Kündigungen formal stark geschützt.

Lunigi kuratiert besonders viele Stellen aus diesen Bereichen. Tarifbindung ist eines der wichtigsten Qualitätssignale für Suchende, die Stabilität und planbare Karrierewege wünschen.

    TVöD – Eingruppierung, Stufen & Gehalt | Lunigi