Der TV-L (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder) ist das Pendant zum TVöD auf Ebene der Bundesländer. Er gilt mit Ausnahme Hessens für alle Bundesländer und regelt Eingruppierung, Gehalt, Arbeitszeit, Urlaub und weitere Bedingungen für Lehrkräfte (sofern angestellt), Hochschulpersonal, Justizbeschäftigte, technische Mitarbeitende der Länder und vieles mehr.
Die Struktur ähnelt dem TVöD: Entgeltgruppen E1 bis E15 mit sechs Erfahrungsstufen. Die Bezahlung weicht im Detail allerdings ab und ist regelmäßig Gegenstand der Tarifverhandlungen zwischen Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und Gewerkschaften wie ver.di und GEW. Hessen verhandelt eigene Tarifverträge, die TV-H heißen.
Für Suchende ist der Unterschied zwischen TVöD und TV-L wichtig, weil sich Bezahlung, Stufenaufstieg und Sondervorteile unterscheiden können – etwa beim Weihnachtsgeld, der Wochenarbeitszeit (39 oder 40 Stunden) oder der Anrechnung früherer Berufserfahrung.
Viele Lunigi-Stellen aus Bildung, Hochschule und Justiz fallen unter TV-L; die Plattform weist auf den jeweiligen Tarifvertrag hin, sofern erkennbar.