Arbeitsrecht

Kündigungsschutz

Gesetzliche Regeln, die einseitige Beendigungen des Arbeitsverhältnisses an besondere Voraussetzungen binden.

Kündigungsschutz bezeichnet die rechtlichen Mechanismen, die Arbeitnehmende vor unbegründeten oder rechtswidrigen Kündigungen schützen. Zentral ist das Kündigungsschutzgesetz (KSchG): Es greift in Betrieben mit mehr als zehn Vollzeit-Beschäftigten und nach mindestens sechs Monaten Beschäftigung. In diesem Bereich sind Kündigungen nur bei betrieblichen, verhaltens- oder personenbedingten Gründen wirksam.

Neben dem allgemeinen Kündigungsschutz gibt es besonderen Kündigungsschutz: für Schwangere, in Elternzeit, bei Schwerbehinderung, in der Pflegezeit und für Mitglieder des Betriebsrats. Hier sind Kündigungen nur in Ausnahmefällen und mit behördlicher Zustimmung möglich.

Wer eine Kündigung erhält, muss innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage einreichen, sonst gilt die Kündigung als wirksam. Im Gerichtsverfahren werden häufig Vergleiche mit Abfindungen geschlossen – die Höhe orientiert sich an Beschäftigungsdauer, Alter und Einzelfall.

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    Kündigungsschutz – Wer wann geschützt ist | Lunigi