Der Mutterschutz schützt schwangere und stillende Beschäftigte sowie Mütter nach der Geburt. Er ist im Mutterschutzgesetz (MuSchG) geregelt. Schutzfristen gelten sechs Wochen vor und acht Wochen (bei Mehrlings-, Frühgeburten und behinderten Kindern zwölf Wochen) nach der Entbindung. Während dieser Zeit darf nicht gearbeitet werden – mit Ausnahme freiwilliger Tätigkeit vor der Geburt.
Für Arbeitgebende gelten umfassende Pflichten: Beschäftigungsverbote für gefährdende Tätigkeiten, Anpassung des Arbeitsplatzes, Schutz der schwangeren Person sowie eine besondere Kündigungsschutzregelung – Kündigungen während Schwangerschaft und vier Monate nach der Entbindung sind nahezu ausgeschlossen.
Finanziell erhalten Beschäftigte Mutterschaftsgeld der Krankenkasse plus Arbeitgeberzuschuss, sodass das Nettoeinkommen vor der Schutzfrist gewahrt bleibt. Selbständige müssen den Schutz über private Versicherungen sicherstellen.
Lunigi richtet sich auch an Frauen in der Phase rund um Mutterschutz und Elternzeit, die nach planbaren, familienfreundlichen Stellen suchen – die kuratierten Treffer aus Bildung, Sozialwirtschaft und öffentlichem Dienst spielen hier eine besondere Rolle.