Arbeitsrecht

Elternzeit

Gesetzlich garantierte Auszeit zur Betreuung eines Kindes, mit Anspruch auf Rückkehr in den vorherigen Job.

Die Elternzeit gibt Eltern in Deutschland einen Rechtsanspruch auf bis zu drei Jahre unbezahlte Auszeit pro Kind, in denen das Arbeitsverhältnis ruht. Sie kann von Mutter, Vater oder beiden gemeinsam genommen werden – bis zu 24 Monate sind zwischen drittem und achtem Lebensjahr des Kindes flexibel übertragbar. Während der Elternzeit besteht ein besonderer Kündigungsschutz.

Finanziell wird sie meist durch das Elterngeld flankiert (Basis-Elterngeld 12 bis 14 Monate, Elterngeld Plus bis zu 28 Monate). Während der Elternzeit ist Teilzeitarbeit von bis zu 32 Stunden pro Woche möglich – mit Anspruch auf Reduzierung beim alten Arbeitgeber, sofern der Betrieb mehr als 15 Beschäftigte hat.

Nach Ende der Elternzeit gibt es einen Anspruch auf Rückkehr in den vorherigen Arbeitsplatz oder einen vergleichbaren Job. In der Praxis verändert sich nach längerer Auszeit oft die Rolle – ein offenes Gespräch mit den Vorgesetzten und ein klarer Wiedereinstiegsplan helfen erheblich.

Lunigi-Stellen mit klar familienfreundlichen Bedingungen werden in den E-Mails entsprechend gekennzeichnet, etwa Teilzeitoptionen, Homeoffice und tarifgebundene Bedingungen.

    Elternzeit – Anspruch, Dauer & Rückkehr | Lunigi