Teilzeit liegt vor, wenn die regelmäßige Wochenarbeitszeit unter der betriebsüblichen Vollzeit liegt. Es gibt keine starren Stunden-Schwellen – schon eine Vollzeitstelle mit 39 Stunden, die auf 35 Stunden reduziert ist, gilt als Teilzeit. Modelle reichen von Halbtagsstellen über Vier-Tage-Wochen bis zu individuellen Mischformen.
Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) gibt Beschäftigten einen Anspruch auf Reduzierung der Arbeitszeit, sofern das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und der Betrieb mehr als 15 Beschäftigte hat. Seit 2019 existiert zusätzlich die Brückenteilzeit, die eine zeitlich befristete Reduzierung mit Anspruch auf Rückkehr zur Vollzeit ermöglicht.
Für Arbeitnehmende ist Teilzeit ein wichtiges Instrument für Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Studium parallel zur Arbeit oder gesundheitliche Schonung. Es kann jedoch zu langfristigen Nachteilen bei Aufstieg und Rente führen – Reduzierungen sollten deshalb gut geplant sein.
Lunigi listet besonders viele teilzeitfreundliche Stellen aus dem öffentlichen Dienst, der Bildung und der Sozialwirtschaft – Bereichen, in denen flexible Modelle strukturell verankert sind.