Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung, deren monatlicher Verdienst eine festgelegte Grenze nicht überschreitet. Die Grenze ist seit 2022 dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt – im Jahr 2026 liegt sie bei rund 600 Euro pro Monat. Pauschalisierte Sozialabgaben trägt der Arbeitgeber; Minijobber:innen sind in der Regel rentenversicherungspflichtig, können sich davon aber befreien lassen.
Minijobs sind beliebt bei Studierenden, Rentnern, Eltern in Elternzeit oder Beschäftigten, die einen Zuverdienst suchen. Steuerlich werden sie meist pauschal mit zwei Prozent versteuert; alternativ ist eine Versteuerung über Lohnsteuerkarte möglich, was bei niedrigem Gesamteinkommen vorteilhaft sein kann.
Vorsicht ist bei mehreren parallelen Minijobs geboten: Die Verdienstgrenze gilt insgesamt, nicht pro Job. Wer als sozialversicherungspflichtig Beschäftigter zusätzliche Minijobs hat, muss aufpassen, dass alle Nebentätigkeiten formal erlaubt sind.
Lunigi richtet sich primär auf reguläre, qualifikationsorientierte Beschäftigung – Minijobs werden als Sonderform sichtbar gemacht, wenn Suchende explizit darauf optimieren wollen.