Arbeitsrecht

Mindestlohn

Gesetzliche Lohnuntergrenze, die für nahezu alle Beschäftigten in Deutschland gilt und regelmäßig angehoben wird.

Der gesetzliche Mindestlohn ist die Lohnuntergrenze, die seit 2015 für nahezu alle Beschäftigten in Deutschland gilt. Er wird durch das Mindestlohngesetz (MiLoG) geregelt und regelmäßig durch die Mindestlohnkommission angepasst. Im Jahr 2026 liegt er bei 13,90 Euro brutto pro Stunde.

Vom Mindestlohn ausgenommen sind in eingeschränktem Umfang Praktikant:innen in Pflichtpraktika während Studium oder Ausbildung, Auszubildende, Langzeitarbeitslose im ersten Beschäftigungshalbjahr sowie ehrenamtlich Tätige. In Branchen mit Branchenmindestlohn (zum Beispiel Pflege, Gebäudereinigung, Bauhauptgewerbe) liegen die Stundensätze deutlich höher und werden gesondert verhandelt.

Der Mindestlohn ist immer Bruttolohn pro tatsächlich geleisteter Arbeitsstunde – Pauschalierungen oder Anrechnung von Trinkgeldern sind unzulässig. Für Suchende ist Mindestlohn vor allem als Untergrenze relevant; tarifgebundene Stellen liegen meist deutlich darüber.

Lunigi kuratiert primär qualifikationsorientierte Stellen, die in der Regel weit oberhalb der Mindestlohngrenze vergütet werden.

    Mindestlohn – Höhe, Geltung & Branchenregeln | Lunigi