Arbeitsmarkt

Branchenmindestlohn

Tariflicher Mindestlohn, der nur in einer bestimmten Branche gilt und über dem gesetzlichen Mindestlohn liegt.

Ein Branchenmindestlohn ist eine tarifvertragliche Lohnuntergrenze, die nur für eine spezifische Branche gilt. Anders als der gesetzliche Mindestlohn wird er zwischen Tarifparteien (Arbeitgeberverband und Gewerkschaft) ausgehandelt und kann durch Allgemeinverbindlichkeitserklärung des Bundesarbeitsministeriums auf alle Betriebe der Branche ausgedehnt werden – auch auf nicht tarifgebundene.

Klassische Branchen mit Mindestlohn sind Pflege (Pflegemindestlohn), Gebäudereinigung, Baugewerbe, Dachdecker, Elektrohandwerk, Sicherheitsdienste und einige Handwerksbereiche. Die Sätze liegen meist deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn und können je nach Qualifikation differenziert sein – etwa für Hilfskräfte, Pflegefachkräfte und qualifizierte Pflegefachkräfte mit besonderer Verantwortung.

Für Bewerbende ist der Branchenmindestlohn ein wichtiges Signal: Er zeigt einen tarifgebundenen Sektor mit klaren Lohnstrukturen und üblicherweise bessere Schutzregeln. Auch Gespräche über Eingruppierung, Sonderzahlungen und Aufstiegsmöglichkeiten orientieren sich daran.

Lunigi macht Branchenmindestlohn-Hinweise in den kuratierten Stellen sichtbar, sofern in der Anzeige enthalten.

    Branchenmindestlohn – Beispiele & Wirkung | Lunigi