Die Probezeit ist die anfängliche Phase eines Arbeitsverhältnisses, in der beide Seiten prüfen, ob die Zusammenarbeit dauerhaft passt. In Deutschland beträgt die Probezeit gesetzlich höchstens sechs Monate (§ 622 BGB), kann tarifvertraglich aber kürzer ausfallen oder ganz entfallen. Während der Probezeit gilt eine verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen ohne festen Kündigungstermin.
Der wichtigste Unterschied zur regulären Beschäftigung liegt im Kündigungsschutz: Das Kündigungsschutzgesetz greift erst nach sechs Monaten ununterbrochener Beschäftigung, und nur in Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitenden. Wird in dieser Zeit gekündigt, braucht es keinen besonderen Kündigungsgrund. Diskriminierende Kündigungen bleiben aber unwirksam – das AGG gilt von Anfang an.
Für Bewerbende ist die Probezeit eine Phase erhöhter Aufmerksamkeit. Wichtige Schritte: rasch in das Team integrieren, Erwartungen klären, regelmäßig Feedback einholen. Auch Arbeitnehmende können in der Probezeit aktiv kündigen – etwa, wenn sich Arbeitsalltag und Vorstellungen stark unterscheiden.
Im öffentlichen Dienst ist die Probezeit oft formalisiert: Mit positiver Beurteilung wird die Stelle entfristet oder verstetigt. Lunigi-Stellen aus diesem Sektor sind hier besonders gut planbar.