Arbeitsrecht

Krankheitstage

Bezahlte Tage der Arbeitsunfähigkeit, in Deutschland für sechs Wochen je Erkrankung im Rahmen der Lohnfortzahlung.

Krankheitstage sind Tage, an denen Beschäftigte wegen Krankheit nicht arbeiten können. In Deutschland gilt das Entgeltfortzahlungsgesetz: Bis zu sechs Wochen je Erkrankung erhalten Beschäftigte volle Lohnfortzahlung, sofern das Arbeitsverhältnis länger als vier Wochen besteht. Danach übernimmt die Krankenversicherung Krankengeld, das bis zu 78 Wochen innerhalb von drei Jahren wegen derselben Erkrankung ausgezahlt wird.

Krankmeldung gegenüber dem Arbeitgeber muss am ersten Tag erfolgen. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung („gelber Schein") ist seit 2023 für gesetzlich Versicherte digital – die Krankenkasse stellt sie bei Bedarf elektronisch bereit. Bei Privatversicherten bleibt das Papierdokument relevant.

Krankheitstage sind kein Urlaub: Wer im Urlaub ernsthaft erkrankt und das durch Attest belegt, bekommt die betroffenen Tage rückerstattet. Wiederholte Kurzerkrankungen können Anlass für Krankenrückkehrgespräche sein – diese sind freiwillig, sollten aber konstruktiv genutzt werden.

Lunigi unterstützt indirekt durch Stellen mit guter sozialer Absicherung – im öffentlichen Dienst und in tarifgebundenen Bereichen sind Krankheitstage besonders gut abgesichert.

    Krankheitstage – Lohnfortzahlung & Pflichten | Lunigi