Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist das zentrale Bundesgesetz zur Begrenzung und Strukturierung der Arbeitszeit in Deutschland. Es schützt Beschäftigte vor übermäßiger Belastung, sichert Pausen und Ruhezeiten und enthält Regeln für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit.
Kernpunkte sind: Höchstarbeitszeit von acht Stunden täglich, ausweitbar auf zehn Stunden im Ausgleichszeitraum von sechs Monaten; Pausen von 30 Minuten ab sechs Stunden Arbeitszeit, 45 Minuten ab neun Stunden; eine ununterbrochene Ruhezeit von elf Stunden zwischen zwei Arbeitstagen; grundsätzliches Sonn- und Feiertagsarbeitsverbot mit Ausnahmen für Krankenhäuser, Gastronomie, Energieversorgung und ähnliche Bereiche.
Für leitende Angestellte gelten Sonderregeln; sie sind teilweise vom ArbZG ausgenommen. Auch im wissenschaftlichen Bereich gibt es Sonderfälle. Verstöße können bußgeldbewehrt sein und ein arbeitsrechtliches Risiko für Arbeitgebende bedeuten.
Für Suchende ist das ArbZG besonders relevant in Sektoren mit Schichtdienst (Pflege, Polizei, ÖPNV) oder im Tech-Bereich, wo Pauschalen schnell die Grenzen tangieren. Lunigi-Stellen aus dem öffentlichen Dienst halten sich strukturell besonders zuverlässig an die gesetzlichen Vorgaben.