Überstunden sind Arbeitsstunden, die über die vertraglich vereinbarte regelmäßige Arbeitszeit hinausgehen. Sie sind nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig: Anordnung durch den Arbeitgeber, gesetzliche Höchstgrenzen nach dem Arbeitszeitgesetz (in der Regel zehn Stunden pro Tag) und tarifliche oder betriebliche Regeln zur Mehrarbeit.
Die Vergütung von Überstunden ist im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag geregelt. Pauschalklauseln „Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten" sind nur bei höher dotierten Stellen wirksam und müssen klar formulieren, wie viele Stunden umfasst sind. Häufiger ist Freizeitausgleich oder eine Auszahlung mit Zuschlag.
Dokumentation ist entscheidend. Nach EuGH- und BAG-Rechtsprechung sind Arbeitgebende verpflichtet, ein vollständiges System zur Arbeitszeiterfassung einzuführen. Wer Überstunden geltend machen will, sollte sie selbst sauber dokumentieren – Apps oder einfache Excel-Listen reichen oft.
In tarifgebundenen Bereichen wie dem öffentlichen Dienst sind Überstundenregelungen besonders klar; im IT- und Beratungsbereich werden sie häufiger durch Pauschalen abgegolten. Lunigi macht entsprechende Vertragsdetails wo möglich sichtbar.