Leiharbeit ist im deutschen Sprachgebrauch weitgehend synonym mit Zeitarbeit und beschreibt die Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des AÜG. Die Begriffe werden in der Politik und in Tarifverträgen oft gleichgesetzt, gelegentlich differenziert man jedoch: Leiharbeit betont das Verleihen, Zeitarbeit den befristeten Charakter des Einsatzes.
Die wichtigsten rechtlichen Eckpunkte gelten gleich: Equal-Pay-Gebot nach neun Monaten, Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten, Branchenzuschläge in tariflich abgedeckten Sektoren. Hinzu kommen Schutzvorschriften gegen kettenartige Verleihung und der Anspruch auf Information über offene Stellen beim Entleihbetrieb.
Für Bewerbende gilt: Wer Leiharbeit als Einstieg wählt, sollte das Tarifregister der Branche kennen, Arbeitszeitregelungen und tatsächliche Einsatzdauer prüfen und mit der Personaldienstleistungsfirma klare Erwartungen zur Übernahme klären. Die Branche hat in den letzten Jahren professionalisiert; gute Anbieter sind transparent und langfristig orientiert.
Lunigi-Stellen aus der Leiharbeit sind eher selten und werden klar als solche gekennzeichnet.