Arbeitsmarkt

Arbeitnehmerüberlassung

Rechtlicher Fachbegriff für die zeitweise Überlassung von Beschäftigten durch eine Personaldienstleistungsfirma.

Arbeitnehmerüberlassung ist der rechtliche Fachbegriff für die zeitweise Überlassung von Beschäftigten durch eine Personaldienstleistungsfirma an ein Kundenunternehmen. Rechtsgrundlage ist das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG). Erforderlich sind eine Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit, schriftliche Verträge zwischen Verleiher, Entleiher und Beschäftigtem sowie die Einhaltung sozialversicherungs- und arbeitszeitrechtlicher Vorgaben.

Im Kern unterscheiden sich Arbeitnehmerüberlassung und Werkvertrag deutlich: Bei Arbeitnehmerüberlassung weist das Kundenunternehmen die Tätigkeiten an, beim Werkvertrag organisiert der Auftragnehmer eigenständig die Erbringung. Wird die Grenze überschritten, drohen sozialversicherungs- und steuerrechtliche Konsequenzen für beide Seiten.

Für Bewerbende ist der Begriff vor allem in Stellenausschreibungen relevant. Steht „Arbeitnehmerüberlassung" oder „Personaldienstleistung" im Inserat, lohnt sich ein genauer Blick auf Vertragsmodell, Vergütung und Übernahmechancen. Auch im IT-Sektor mit Spezialisten-Modellen ist das Format verbreitet.

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