Arbeitsrecht

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Gesetz gegen Diskriminierung im Arbeits- und Zivilrecht aus Gründen wie Geschlecht, Alter, Herkunft oder Religion.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist seit 2006 das zentrale Antidiskriminierungsgesetz in Deutschland. Es schützt Beschäftigte und Bewerbende vor Benachteiligung wegen Geschlecht, Alter, ethnischer Herkunft, Religion und Weltanschauung, Behinderung und sexueller Identität – sowohl in Bewerbungsprozessen als auch im laufenden Arbeitsverhältnis.

Konkret bedeutet das: Stellenanzeigen müssen geschlechtsneutral formuliert sein („m/w/d"), Auswahlkriterien dürfen keine geschützten Merkmale ungerechtfertigt zur Grundlage machen, und Arbeitgebende sind zu aktiver Prävention verpflichtet, etwa durch Schulungen und Beschwerdestellen. Wer benachteiligt wurde, kann Schadensersatz verlangen – Fristen sind aber kurz, oft nur zwei Monate ab Kenntnis.

Im Bewerbungsprozess sind Fragen nach Schwangerschaft, Religion oder Familienplanung in der Regel unzulässig. Nicht jede Ungleichbehandlung ist diskriminierend – sachliche Gründe wie spezifische berufliche Anforderungen oder Schutz vor Gefahr können erlaubte Ausnahmen rechtfertigen.

Lunigi unterstützt diskriminierungsarme Auswahl, indem Profile semantisch zugeordnet werden, ohne sich auf Foto, Alter oder Namen als Hauptkriterium zu stützen.

    AGG – Geltung, Beispiele & Schutz im Job | Lunigi