Arbeitsrecht

Abmahnung

Schriftliche Rüge mit konkretem Fehlverhalten, die als Vorstufe zu einer verhaltensbedingten Kündigung dienen kann.

Eine Abmahnung ist eine schriftliche Rüge des Arbeitgebers, die ein konkretes Fehlverhalten beschreibt, künftige Wiederholungen untersagt und für den Wiederholungsfall arbeitsrechtliche Konsequenzen androht. Sie dient meist als Vorstufe einer verhaltensbedingten Kündigung – ohne vorherige Abmahnung sind solche Kündigungen oft unwirksam.

Damit eine Abmahnung wirksam ist, muss sie das beanstandete Verhalten genau beschreiben, eindeutig als Abmahnung gekennzeichnet sein und in einem angemessenen zeitlichen Abstand zur Pflichtverletzung erfolgen. Pauschale oder bagatellartige Vorwürfe sind unwirksam und können später vom Gericht beanstandet werden.

Für Betroffene gibt es mehrere Reaktionsmöglichkeiten: schriftliche Gegendarstellung zur Personalakte, Antrag auf Entfernung bei unberechtigter Abmahnung oder Klage vor dem Arbeitsgericht. Ein Beratungsgespräch mit Gewerkschaft, Betriebsrat oder Fachanwalt ist dringend empfohlen, weil Folgefehler oft entscheidend sind.

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