Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) regelt seit 2020, unter welchen Voraussetzungen qualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten zur Erwerbstätigkeit nach Deutschland einwandern können. Es bündelt zuvor verteilte Regelungen, beschleunigt Verfahren und richtet sich an Personen mit anerkannter Berufsausbildung oder Hochschulabschluss.
Kernwege sind die Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung, die Blaue Karte EU für hochqualifizierte Akademiker:innen, Aufenthaltstitel zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen und Visa zur Arbeitsplatzsuche. Mit der Reform 2023/2024 wurde zusätzlich die Chancenkarte eingeführt – ein Punktesystem, das Einreise zur Jobsuche auch ohne konkretes Stellenangebot erlaubt.
Voraussetzungen sind in der Regel ein anerkannter Abschluss oder zumindest Anerkennungsperspektive, Sprachkenntnisse (oft B1 oder höher), gesicherter Lebensunterhalt sowie ein konkretes Beschäftigungsangebot. In Mangelberufen wie Pflege, IT, Erziehung oder Bauwesen sind die Hürden teils niedriger.
Lunigi richtet sich auch an Suchende, die über das FEG nach Deutschland kommen – mit kuratierten Stellen aus AI-sicheren Bereichen, in denen Sprache und Anerkennung schrittweise aufgebaut werden können.