Die Anerkennung ausländischer Abschlüsse ist ein zentrales Element der Fachkräftezuwanderung. Geprüft wird, ob eine im Ausland erworbene Qualifikation einer entsprechenden deutschen gleichwertig ist. Zuständig sind je nach Beruf unterschiedliche Stellen: bei reglementierten Berufen die jeweilige Aufsichtsbehörde, bei nicht reglementierten Berufen IHK FOSA oder die Handwerkskammern.
Das Verfahren unterscheidet drei mögliche Ausgänge: vollständige Gleichwertigkeit, teilweise Gleichwertigkeit (mit Anpassungsmaßnahmen wie Anpassungslehrgang oder Eignungsprüfung) oder fehlende Gleichwertigkeit. Reglementierte Berufe – Pflege, Medizin, Lehrberufe, Jura – haben besonders strenge Anforderungen, weil Berufsausübung gesetzlich geschützt ist.
Für Bewerbende ist das Verfahren oft zeitintensiv und mit Kosten verbunden, wird aber häufig durch Förderprogramme unterstützt. Wichtige Anlaufstellen sind die Beratungsstellen des Netzwerks IQ (Integration durch Qualifizierung) sowie das Portal anerkennung-in-deutschland.de.
Lunigi unterstützt Suchende mit anerkanntem oder im Verfahren befindlichem Abschluss durch kuratierte Stellen, die Anerkennungsstand und Sprachstand realistisch berücksichtigen.