KI & HR-Tech

DSGVO und KI

Anwendung der EU-Datenschutz-Grundverordnung auf KI-Systeme, mit besonderem Augenmerk auf Recruiting und HR.

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt seit 2018 und ist auch beim Einsatz von KI im Recruiting voll anwendbar. Personenbezogene Daten dürfen nur auf einer klaren Rechtsgrundlage verarbeitet werden – meist Vertrag, Einwilligung oder berechtigtes Interesse. Für Bewerbende heißt das: Sie haben Auskunfts-, Berichtigungs- und Löschungsrechte.

Besonders relevant ist Artikel 22 DSGVO: Niemand darf einer ausschließlich automatisierten Entscheidung unterworfen werden, die rechtliche Wirkung entfaltet oder erheblich beeinträchtigt – ohne ausdrückliche Ausnahme oder Einwilligung. In Recruiting-Prozessen muss daher in der Regel ein Mensch die Letztentscheidung treffen oder den KI-Output überprüfen können.

Unternehmen sind verpflichtet, Datenschutz-Folgenabschätzungen für hochriskante KI-Anwendungen durchzuführen, technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen und Verarbeitungsverzeichnisse zu pflegen. Verstöße können erhebliche Bußgelder nach sich ziehen.

Lunigi orientiert sich klar an DSGVO-Vorgaben: Datenminimierung, klare Zweckbindung, transparente Information, menschliche Entscheidung.

    DSGVO und KI – Pflichten & Bewerberrechte | Lunigi